Fristen für die Leistungserbringung durch DPW beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei DPW eingegangen ist.
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält DPW sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber DPW in Verzug, ist DPW berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. DPW behält sich das Recht vor, die gesamte fällige Vergütung für die bereits ausgeführten Programme und Dienstleistungen sowie damit zusammenhängenden Ausgaben als Schadensersatz geltend zu machen.